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Fahrplan

Fahrplan #1

Dein Weg zum Führerschein

Der Weg zum Führerschein geht in Deutschland immer über die Fahrschule.

Der Ausbildungsvertrag sowie der Fahrerlaubnis-/ Führerscheinantrag * wird von der Fahrschule ausgefüllt.

Für den Führerscheinantrag* benötigen Sie:
• Biometrisches Passbild    
• Sehtest (max. 2Jahre alt)   
• Erste-Hilfe Bescheinigung

Bei BF17 ist ein zusätzlicher Antrag sowie die Beiblätter der Begleitpersonen notwendig)

Dieser Führerscheinantrag* muss von Ihnen zur Meldebehörde / Rathaus gebracht werden.

Die Bearbeitung des Antrages dauert ca. 3 – 6 Wochen. Anschließend bekommen Sie erst eine Rechnung vom LRA und nach Bezahlung dieser eine zweite Rechnung vom TÜV. Erst 10 Tage nach Bezahlung der TÜV-Rechnung kann eine Anmeldung zur theoretischen Prüfung erfolgen.

*Nach weiteren 12 Monaten ist der Führerscheinantrag abgelaufen und somit ungültig.

Ausnahme: Mofa

Für den Erwerb der Mofa-Prüfbescheinigung muss kein Führerscheinantrag gestellt werden. Es genügt, bei der theoretischen Prüfung ein Lichtbild, den Personalausweis sowie eine Ausbildungsbescheinigung der Fahrschule vorzulegen.

Fahrplan #2

Dein Weg zu den Prüfungen

1. ANMELDUNG zur theoretischen Prüfung in der Fahrschule

VORAUSSETZUNG:

Die Anmeldung zur theoretischen Prüfung findet nur statt, wenn:

  1. Das Lernprogramm zu 100 % durchgearbeitet wurde und „Prüfungsreif“ angezeigt wird.
    2. Mindestens 3 aufeinanderfolgende Probeprüfungen bestanden wurden.

WANN:

  1. Die Anmeldung in der Fahrschule muss eine Woche im Voraus erfolgen.
    2. Letzte Möglichkeit: Mittwoch zu den Öffnungszeiten (für kommenden Montag).

WO und WIE:

Die Anmeldung findet durch ein persönliches erscheinen in der Fahrschule in Freudenstadt, in Ausnahmefällen per Telefon oder WhatsApp statt.

Siehe Öffnungszeiten!

ACHTUNG:

Der Kostenvorschuss des TÜVs muss bezahlt sein, ansonsten ist keine Anmeldung möglich!

2. THEORETISCHE PRÜFUNG beim TÜV in Freudenstadt

WANN:

  1. Immer montags um: 8:30 Uhr / 9:15 Uhr / 10:00 Uhr / 10:45 Uhr / usw.
  2. Die genaue Uhrzeit erfahren Sie bei der Anmeldung in der Fahrschule.
  3. Sie benötigen: Ihren Personalausweis, bis auf weiteres Mund-/Nasenschutz / Digitales COVID-Zertifikatder EU

WO:

Beim TÜV: Alte Poststraße 5 / 72250 Freudenstadt

VORAUSSETZUNGEN:

  1. Sie haben alle vorgeschriebenen Unterrichte besucht.
  2. Sie haben der Fahrschule gezeigt, dass Sie prüfungsreif sind.
  3. Die Bearbeitung des Führerscheinantrages dauert ca. 3 bis 6 Wochen und der Prüfauftrag / bearbeitete Führerscheinantrag liegt dem TÜV sowie der Fahrschule vor.
  4. Der Prüfauftrag ist nicht abgelaufen. (Prüfauftrag = 1Jahr gültig.)
  5. Sie kann frühestens 3 Monate vor dem jeweiligen Mindestalter der

entsprechenden Führerscheinklasse erfolgen

ACHTUNG:

  1. Eine nicht bestandene Prüfung kann frühestens nach einer gesetzlich vorgeschriebenen Sperrfrist von 14 Tagen wiederholt werden.
  2. Bei Nichtbestehen der 1. Prüfung muss die TÜV Gebühr der 2. Prüfung ebenfalls im Voraus bezahlt sein, ansonsten ist keine Anmeldung möglich! -Erneuter Kostenbescheid per Post vom TÜV-.
  3. Die Ablauffrist des Prüfauftrages ist zu beachten.
  4. Eine bestandene theoretische Prüfung bleibt 12 Monate gültig. Innerhalb dieser Zeit muss die praktische Prüfung bestanden werden.

3. FAHRSTUNDEN = ÜBUNGSSTUNDEN / SONDERFAHRTEN

  1. Die Übungsstunden sind je nach Bedarf individuell zu absolvieren. Sie sind in drei Stufen eingeteilt (Grundstufe / Aufbaustufe / Leistungsstufe).
  2. Die 12 Sonderfahrten (5 Überland- / 4 Autobahn- / 3 Nachtfahrten) sind gesetzlich vorgeschriebene Pflichtstunden und werden immer gegen Ende der Ausbildung durchgeführt.
  3. Die Ausbildung wird inhaltlich nach dem Ausbildungsplan und dem Curricularen Leitfaden ausgeführt.
  4. Am Anfang jeder Fahrstunde wird erklärt, was in diesem Termin erlernt / geübt werden soll.
  5. Am Ende jeder Fahrstunde wird analysiert, was geplant war und ob das Tagesziel erreicht wurde. Diese Gespräche sind zeitlicher Bestandteil der Fahrstunde!
  6. Auch das Umkleiden vor und nach einer Motorradfahrstunde ist zeitlicher Bestandteil einer Motorrad-Fahrstunde.

ACHTUNG:

  1. Damit der Fahrlehrer Ersatz finden kann, muss eine Fahrstunde 48 Stunden vorher abgesagt werden.
  2. Bei kurzfristiger Krankheit muss innerhalb drei Tagen eine Krankmeldung vorliegen.
  3. Auch „Simulator-Stunden“ bitte rechtzeitig absagen.
  4. Bei Nichteinhaltung wird laut allgemeinen Geschäftsbedingungen 90min „Fehlstunde“ berechnet
  5. Sind sogar drei Überland- bzw. sechs Überland-/Autobahnfahrten geplant, behalten wir uns vor, auch drei bzw. sechs „Fehlstunden“ zu berechnen.
  6. PS: Diese Maßnahmen sind leider notwendig, um Wartelisten zu minimieren und wirtschaftlich zu arbeiten. Wir bitten um Verständnis.

4. VORSTELLUNG ZUR PRAKTISCHEN PRÜFUNG

WANN:

  1. Sie muss individuell für jeden einzelnen Fahrschüler 3 Wochen im Voraus bestellt und 10Tage vorher im Online-Portal des TÜV gebucht werden.
  2. Die praktische Prüfung ist ein verbindlicher Termin und kann nicht wie eine Fahrstunde auf einen anderen Wochentag verschoben oder abgesagt werden.
    Ausnahme: bei Krankheit nur mit ärztlichem Attest, bitte keine Schulsportbefreiung
  3. Bei Nichterscheinen, vergessener Sehhilfe oder Personalausweis wird die vorab bezahlte Prüfungsgebühr vom TÜV einbehalten und nicht erstattet. Für eine weitere Anmeldung muss erst wieder bezahlt werden.
  4. Schulen oder Betriebe / Firmen müssen den Prüfling für den Prüfungstermin freistellen.
  5. Praktische Prüfungen können zwischen Montag – Freitag jeweils von 8:00 bis 16:00 Uhr liegen. Bei uns hat sich der Mittwoch eingependelt.

VORAUSSETZUNGEN:

  1. Eine bestandene Theorieprüfung (ist max. 1Jahr gültig)
  2. Die praktische Prüfung kann frühestens 1 Monat vor dem jeweiligen Mindestalter abgelegt werden

ACHTUNG:

  1. Eine nicht bestandene Prüfung kann frühestens nach einer gesetzlich vorgeschriebenen Sperrfrist von 14 Tagen wiederholt werden.
  2. Die TÜV Gebühr für die 2. praktische Prüfung muss ebenfalls im Voraus bezahlt sein. Erneuter Kostenbescheid vom TÜV.