Fahrplan #1
Dein Weg zum Führerschein
Der Weg zum Führerschein geht in Deutschland immer über die Fahrschule.
Der Ausbildungsvertrag sowie der „Fahrerlaubnis-/ Führerscheinantrag“ * wird von der Fahrschule ausgefüllt.
Für den Führerscheinantrag* benötigen Sie:
• Biometrisches Passbild
• Sehtest (max. 2Jahre alt)
• Erste-Hilfe Bescheinigung
Bei BF17 ist ein zusätzlicher Antrag sowie die Beiblätter der Begleitpersonen notwendig)
Dieser Führerscheinantrag* muss von Ihnen zur Meldebehörde / Rathaus gebracht werden.
Die Bearbeitung des Antrages dauert ca. 3 – 6 Wochen. Anschließend bekommen Sie erst eine Rechnung vom LRA und nach Bezahlung dieser eine zweite Rechnung vom TÜV. Erst 10 Tage nach Bezahlung der TÜV-Rechnung kann eine Anmeldung zur theoretischen Prüfung erfolgen.
*Nach weiteren 12 Monaten ist der Führerscheinantrag abgelaufen und somit ungültig.
Ausnahme: Mofa
Für den Erwerb der Mofa-Prüfbescheinigung muss kein Führerscheinantrag gestellt werden. Es genügt, bei der theoretischen Prüfung ein Lichtbild, den Personalausweis sowie eine Ausbildungsbescheinigung der Fahrschule vorzulegen.
Fahrplan #2
Dein Weg zu den Prüfungen
1. ANMELDUNG zur theoretischen Prüfung in der Fahrschule
VORAUSSETZUNG:
Die Anmeldung zur theoretischen Prüfung findet nur statt, wenn:
- Das Lernprogramm zu 100 % durchgearbeitet wurde und „Prüfungsreif“ angezeigt wird.
2. Mindestens 3 aufeinanderfolgende Probeprüfungen bestanden wurden.
WANN:
- Die Anmeldung in der Fahrschule muss eine Woche im Voraus erfolgen.
2. Letzte Möglichkeit: Mittwoch zu den Öffnungszeiten (für kommenden Montag).
WO und WIE:
Die Anmeldung findet durch ein persönliches erscheinen in der Fahrschule in Freudenstadt, in Ausnahmefällen per Telefon oder WhatsApp statt.
Siehe Öffnungszeiten!
ACHTUNG:
Der Kostenvorschuss des TÜVs muss bezahlt sein, ansonsten ist keine Anmeldung möglich!
2. THEORETISCHE PRÜFUNG beim TÜV in Freudenstadt
WANN:
- Immer montags um: 8:30 Uhr / 9:15 Uhr / 10:00 Uhr / 10:45 Uhr / usw.
- Die genaue Uhrzeit erfahren Sie bei der Anmeldung in der Fahrschule.
- Sie benötigen: Ihren Personalausweis, bis auf weiteres Mund-/Nasenschutz / Digitales COVID-Zertifikatder EU
WO:
Beim TÜV: Alte Poststraße 5 / 72250 Freudenstadt
VORAUSSETZUNGEN:
- Sie haben alle vorgeschriebenen Unterrichte besucht.
- Sie haben der Fahrschule gezeigt, dass Sie prüfungsreif sind.
- Die Bearbeitung des Führerscheinantrages dauert ca. 3 bis 6 Wochen und der Prüfauftrag / bearbeitete Führerscheinantrag liegt dem TÜV sowie der Fahrschule vor.
- Der Prüfauftrag ist nicht abgelaufen. (Prüfauftrag = 1Jahr gültig.)
- Sie kann frühestens 3 Monate vor dem jeweiligen Mindestalter der
entsprechenden Führerscheinklasse erfolgen
ACHTUNG:
- Eine nicht bestandene Prüfung kann frühestens nach einer gesetzlich vorgeschriebenen Sperrfrist von 14 Tagen wiederholt werden.
- Bei Nichtbestehen der 1. Prüfung muss die TÜV Gebühr der 2. Prüfung ebenfalls im Voraus bezahlt sein, ansonsten ist keine Anmeldung möglich! -Erneuter Kostenbescheid per Post vom TÜV-.
- Die Ablauffrist des Prüfauftrages ist zu beachten.
- Eine bestandene theoretische Prüfung bleibt 12 Monate gültig. Innerhalb dieser Zeit muss die praktische Prüfung bestanden werden.
3. FAHRSTUNDEN = ÜBUNGSSTUNDEN / SONDERFAHRTEN
- Die Übungsstunden sind je nach Bedarf individuell zu absolvieren. Sie sind in drei Stufen eingeteilt (Grundstufe / Aufbaustufe / Leistungsstufe).
- Die 12 Sonderfahrten (5 Überland- / 4 Autobahn- / 3 Nachtfahrten) sind gesetzlich vorgeschriebene Pflichtstunden und werden immer gegen Ende der Ausbildung durchgeführt.
- Die Ausbildung wird inhaltlich nach dem Ausbildungsplan und dem Curricularen Leitfaden ausgeführt.
- Am Anfang jeder Fahrstunde wird erklärt, was in diesem Termin erlernt / geübt werden soll.
- Am Ende jeder Fahrstunde wird analysiert, was geplant war und ob das Tagesziel erreicht wurde. Diese Gespräche sind zeitlicher Bestandteil der Fahrstunde!
- Auch das Umkleiden vor und nach einer Motorradfahrstunde ist zeitlicher Bestandteil einer Motorrad-Fahrstunde.
ACHTUNG:
- Damit der Fahrlehrer Ersatz finden kann, muss eine Fahrstunde 48 Stunden vorher abgesagt werden.
- Bei kurzfristiger Krankheit muss innerhalb drei Tagen eine Krankmeldung vorliegen.
- Auch „Simulator-Stunden“ bitte rechtzeitig absagen.
- Bei Nichteinhaltung wird laut allgemeinen Geschäftsbedingungen 90min „Fehlstunde“ berechnet
- Sind sogar drei Überland- bzw. sechs Überland-/Autobahnfahrten geplant, behalten wir uns vor, auch drei bzw. sechs „Fehlstunden“ zu berechnen.
- PS: Diese Maßnahmen sind leider notwendig, um Wartelisten zu minimieren und wirtschaftlich zu arbeiten. Wir bitten um Verständnis.
4. VORSTELLUNG ZUR PRAKTISCHEN PRÜFUNG
WANN:
- Sie muss individuell für jeden einzelnen Fahrschüler 3 Wochen im Voraus bestellt und 10Tage vorher im Online-Portal des TÜV gebucht werden.
- Die praktische Prüfung ist ein verbindlicher Termin und kann nicht wie eine Fahrstunde auf einen anderen Wochentag verschoben oder abgesagt werden.
Ausnahme: bei Krankheit nur mit ärztlichem Attest, bitte keine Schulsportbefreiung - Bei Nichterscheinen, vergessener Sehhilfe oder Personalausweis wird die vorab bezahlte Prüfungsgebühr vom TÜV einbehalten und nicht erstattet. Für eine weitere Anmeldung muss erst wieder bezahlt werden.
- Schulen oder Betriebe / Firmen müssen den Prüfling für den Prüfungstermin freistellen.
- Praktische Prüfungen können zwischen Montag – Freitag jeweils von 8:00 bis 16:00 Uhr liegen. Bei uns hat sich der Mittwoch eingependelt.
VORAUSSETZUNGEN:
- Eine bestandene Theorieprüfung (ist max. 1Jahr gültig)
- Die praktische Prüfung kann frühestens 1 Monat vor dem jeweiligen Mindestalter abgelegt werden
ACHTUNG:
- Eine nicht bestandene Prüfung kann frühestens nach einer gesetzlich vorgeschriebenen Sperrfrist von 14 Tagen wiederholt werden.
- Die TÜV Gebühr für die 2. praktische Prüfung muss ebenfalls im Voraus bezahlt sein. Erneuter Kostenbescheid vom TÜV.